Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr,
erfahrungsgemäß kann es im Planungs- Bauverlauf zu Änderungen bzw. zu Behördlichen Vorgaben kommen, die nicht Vertragsbestandteil mit der ELZ – Bau GmbH sind. Diese Änderungen / Vorgaben können Zusatzkosten verursachen. Wir haben Ihnen nachfolgend eine Liste erstellt, in der wir die wichtigsten zusammengefasst haben. Diese Liste hat nicht den Anspruch der Vollständigkeit, sie ist bezogen auf die Punkte, die während unserer Tätigkeit öfter aufgetreten sind.

Erdarbeiten
Vertraglich abgedeckt sind die Leistungen, die gemäß BBS vereinbart wurden. Laut Bodengutachten können jedoch Zusatzkosten auftreten, wenn Ihr Baugrund nicht die gemäß Bodengutachten geforderten Werte erreicht. Oder dieser nicht zur Weiterbearbeitung geeignet ist.

Bewehrung der Frostschürze / Sohlplatte
Unter gewissen Vorraussetzungen die sich aus dem Bodengutachten / Statik ergeben, kann eine stärkere Bewehrung / Zusatzbewehrung erforderlich werden.

Sondergründungen
Weist Ihr Baugrund nur eine verminderte Trägfähigkeit auf, können Sondergründungen zum tragen kommen, z.b. verstärkte Sohlplatten / Fundamente – Phahlgründungen

KG 2000 Grundleitungen
In Wasserschutzgebieten (ersichtlich aus dem B-Plan) sind o.g. Sonderleitungen erforderlich, sowie eventuell ein abdrücken der Grundleitungen.

Besondere Abdichtungsmaßnahmen
Diese ergeben sich aus dem Bodengutachten in Abhängigkeit vom Grundwasserstand.

Drainagen
Drainagen sind hauptsächlich bei Kellerbauten erforderlich, wenn dieses im Bodengutachten empfohlen bzw. zwingend vorgeschrieben ist. Gleiches gilt für Grundwasserabsenkungen während der Bauphase.

Schornstein
Hier können bedingt durch Vorgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters Zusatzkosten entstehen z.b. für den Einbau von Trittstufen – Ausstiege

Brennwerttherme
In einigen Baugebieten wird von Seiten der Abwasserzweckverbände eine Neutralisationsanlage für das Kondenswasser der Therme verlangt.